Krawalli Logo  

» Start
» Polizeicomedy
» POLIZWEI-VW
» Spezialeinsatz
» Fotos
» Einsatzorte
» Geschwätz
» Anmaßung
» Presse
» Bürgerservice
» Preisliste
» Links vor Rechts
» News
» Kontakt

Informationspflichten nach dem Telekommunikationsgesetz...

Verkehrtregeln!
Bürgernahe Information! Ein offizieller Polizei-Flyer!

 

ADRESSE:

(...bitte keine Dienstaufsichtsbeschwerden per Briefpost!)

Herr Andreas Wetzig

Stapenhorststraße 152

33615 Bielefeld

 

TELEFON:

(...Festnetzanschluss mit elektrischer Anrufbeantwortung!)

0 521 - 52 12 51 3

 

FUNK:

(...oft nur mit mobiler Mobilbox zum "Draufsprechen", aber mit Rückrufgarantie!)

0 160 - 91 92 99 19

 

ELEKTRISCHES POSTFACH:

(...häufig der allerschnellste und unsicherste Kommunikationsweg mit Computer-Krankheiten aller Art!)

info(@)krawalli.de

 

UMSATZSTEUER-IDENTIFIZIERUNGS-NUMMER:

(...zum Aufschreiben, Abspeichern, Registrieren, Merken oder "Auswändiglernen", um einer Steuerhinterziehung vorzubeugen!)

DE232573656

 

IMPRESSUM:

(lat.: impressum = "Hineingedrücktes" oder "Aufgedrücktes")

 

Hier lesen Sie im Folgenden einen Text, der Juristen besonders interessieren dürfte!

Kennen Sie eigentlich das Telemediengesetz (TMG)?

Nein? Das macht auch nichts!

Dieses Gesetz und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) regeln seit dem 01.03.2007 nämlich genauso wie dämlich die Anforderungen an ein Impressum von "Werbeseiten" im "Internetz" in den Paragrafen §§ 5 TMG & 55 RStV.

Demnach dürfen die sogenannten Pflichtangaben nicht unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) "versteckt" werden! (Ein "super-megatolles" Geschäft für erfolglose Abmahnanwälte!)-

Ein eigener Menüpunkt auf "Werbeseiten" im "Internetz" ist also seitdem zwingend erforderlich! Wie dieser Menüpunkt und damit der entsprechende Link, der zu den Pflichtangaben führt, zu benennen ist, ist im TMG leider nicht näher beschrieben.

Der Begriff "Impressum" muss jedenfalls nicht unbedingt Verwendung finden. Das TMG spricht auch nur generell von "Informationen". Empfehlenswert sind deshalb Bezeichnungen wie "Anbieterkennzeichnung", "Impressum" oder "Kontakt".

Eine derartige Terminologie wird ein "User" (sprich: Benutzer/in - das sind SIE!!!) als Hinweis auf die Angaben nach § 5 TMG bzw. § 55 RStV verstehen können dürfen müssen (...oder sollen wünschen!).

Um einer "Abmahnwelle" mehr oder weniger "verwahrloster" Juristen zu entgehen (...und arbeitslosen Rechtsanwälten, die als "Abmahnspezialisten" tätig werden, das "Handwerkszeug" aus den Händen zu reißen!), wurde auf dieser "Werbeseite" sowohl eine Kontaktseite als auch ein Impressum eingerichtet!

Von der Überschrift Informationspflichten nach dem TMG lassen Sie sich deshalb bitte nicht irritieren! Das ist nur Spassss!!!

Sollte eine Information nicht oder nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder gelogen zur Verfügung gestellt worden sein, erklärt der Betreiber hiermit, dass er in jedem Falle nicht vorsätzlich, sondern ohne Schuldbewußtsein und noch nicht einmal fahrlässig oder grob gehandelt hat, sondern wahrscheinlich einfach nur "verschlafen" und die aktuelle "Rechtsverdrehung" nicht rechtzeitig mitbekommen können durfte.

Beschwerden, Kritik, Abmahnungen,... richten Sie bitte direkt an den Innenminister Ihres eigenen Bundeslandes!

Bitte senden Sie der Comedypolizei keine überflüssigen elektrischen Nachrichten. WIR haben genug mit anderen "Kriminellen" zu tun!

Vielen Dank für den Besuch dieser inoffiziellen POLIZWEI-Seite im Internetz!

 

 
 
NEWSLETTER