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Checkliste für den Einsatz der Comedypolizei

SIE möchten ernsthaft (einen) falsche(n) POLIZISTEN für Ihre Veranstaltung mieten? Nach dem offiziellen POLIZWEI-Geschwätz (PolG) beachten Sie bitte als Veranstalter_in folgende Nachschriften:

 

Einsatzgebiet:

ganz BRD! (außer polizeilich gesperrte Zonen!)

 

Zeitraum:

ganzjährig ...und sogar darüber hinaus!

 

Hotel:

Bei einer Entfernung zum Einsatzort von mehr als 150 km (von Bielefeld) ist unter Umständen kostenlos und/oder auch völlig umsonst eine Hotelübernachtung zur Verfügung zu stellen!

(Die Unterbringung in Ausnüchterungszellen der jeweils örtlichen POLIZEI wird mit "Büßgeldern" geahndet!)

Je nach Anzahl der Comedy-POLIZISTEN mieten Sie bitte Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Beistellbett, Nachtportier und englisches Frühstück. Im Zweifelsfall ist auch eine Gemeinschaftsunterkunft (Mindeststandard: POLIZEI-Schule) ausreichend!

 

Catering:

Während, vor und nach den Einsätzen sind kostenfreie Speisen und alkoholfreie Getränke gratis und im üblichen Rahmen für 1 bis 4 POLIZWISTEN bereitzuhalten! Da die Ordnungsverhüter aus berufenen Gründen sportlich fit bleiben müssen, ist von kalorienreicher Nahrung wie z.B. Manta-Platte abzusehen.

Die Comedy-POLIZEI isst parteiübergreifend, abhängig vom Einsatzort am liebsten unverbesserliche, auch regional übliche Spezialitäten!

 

Einsatzort:

Bei Open-Air-Veranstaltungen bespielt die Comedypolizei mit ihren Walkacts die gesamte Veranstaltungsfläche! In der näheren Umgebung von Kirmes-Betrieben, Castor-Transporten und Nazi-Aufmärschen ist jedoch die örtliche oder auch die Bundes-POLIZEI zuständig. Informieren Sie bitte das Ordnungsamt und den Verfassungsschutz!

 

Walkacts:

Die Dauer von Walking-Acts (Zu-Fuß-Streife!) beträgt je nach Größe des Einsatzortes zwischen 30 und 60 Minuten. Bis zu 4 Einsätze pro Tag sind möglich!

Bei Einsätzen als Comedypolizist mit erhöhtem Anspruch an die Sicherheits-Anforderungen (Stelzentheaterist eine Dauer von nicht mehr als bis zu 3 x 45 Minuten pro Tag einzuplanen! Bei Mehrbedarf ist vorab kompetente Verstärkung anzufordern.

 

Parkplatz:

Eine kostenlose Parkgelegenheit ist unbedingt in der Nähe des Einsatzortes zur Verfügung zu stellen. Der "Mannschaftswagen" wird auch als Garderobe genutzt. Bitte keinesfalls extra ein Parkhaus bauen! Das Fahrzeug hat eine Höhe von ca. 2,6 Meter und passt dort nicht hinein.

 

POLIZWEI-Käfer:

Für den Einsatzwagen VW-Käfer gelten besondere Bestimmungen und Dienstabweisungen. Hierbei handelt es sich um einen historischen Oldtimer! Die Kosten für die Fahrt zum Einsatzort mit dem Polizwei-Käfer werden deshalb extra und sonderlich berechnet. Fairer Preis auf Anfrage!

 

Vergütung:

Gagen, Trink- und Bestechungsgelder sind nach Beendigung der Darbietung sofort fällig! Die Vergütung der Comedypolizei ist in bar auszuzahlen oder nach vorheriger "Kungelei" innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist eine Selbstverständlichkeit!

 

"Märchenwert":

Der Gesamtbetrag besteht aus der Nettovergütung (inklusive aller Sozialabgaben), der Fahrtkosten-Pauschale (je nach Preissteigerung des "Sprits" durch die Mineralölkonzerne oder aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise) zzgl. einer verminderten Märchensteuer von 7 %.

(...zumindest solange unsere Bundesregierung den verminderten Steuersatz für künstlerische Leistungen beibehält!)

 

Garantie:

Unverbindlich fernmündlich oder via E-Mail offerierte Angebote für einen POLIZWEI-Einsatz werden nach einem eindeutigen Feedback des Verantwortlichen 14 Tage lang optioniert. Danach richten sich die Kosten für einen "POLIZWEI-Schutz" nach den tagespolitischen Ereignissen bezogen auf die aktuellen Börsennachrichten, den üblichen "Horrornachrichten" bezogen auf Staatspleiten und drohenden Hyper-Inflationen und nach der allgemeinen Gefahreneinschätzung für das kapitalistische Weltwirtschaftssystem!

 

Kleingedrucktes:

Höhere Gewalten wie zum Beispiel schlechtes Wetter in Form von Sturm, Hagel, Blitz und auch Stromausfall, Krankheiten, Seuchen oder sogar kriegerische Auseinandersetzungen, Umweltkatastrophen, Überschwemmungen, Geiselnahmen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Terrorismus, atomare Überraschungen, Weltuntergang, Revolution und kriegerische Unstimmigkeiten, aber auch Stau auf der Autobahn entbinden die Vertragspartner bei der Durchführung von POLIZWEI-Einsätzen von Verpflichtungen aller Art (siehe BGB!).

Gefährdungshaftung und Risikozuweisung unterliegen der jeweils gültigen Rechtsnorm ohne Anerkennung einer schuldhaften Zuweisung gegenüber der Comedypolizei. Das Risiko einer Veranstaltung liegt also immer und jederzeit beim Veranstalter und bei dessen Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung!

 

Lesen Sie bitte auch die polizweilichen Informationen zur Amtsanmaßung!

 

 

Zum Vergrößern der Bilder bitte jeweils mit dem Fingerabdruck auf die linke Nagetiertastatur tippen!

Übrigens: Weitere kuriose Walking-Acts finden Sie auf der Internetzseite krawalli-kleinkunst.de

 

 

Anklicken, Anschauen, Abspeichern, Ausdrucken, Abstempeln, Archivieren,...

AGB_Gastspiel.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung der Comedypolizei...

 

POLIZEI-Witz Nr. 5

Fahrzeugkontrolle. "Ihr linkes Rücklicht brennt nicht", belehrt der Polizist den Lastwagenfahrer. Der steigt aus, geht nach hinten und bleibt fassungslos an seinem Fahrzeug stehen.

"Sehen Sie, es funktioniert nicht", wiederholt der Beamte freundlich. "Zum Teufel mit dem Rücklicht", schnauzt ihn der Trucker an. "Sagen Sie mir lieber, wo mein Anhänger geblieben ist!"

 

Polizei-Käfer
Anklicken verboten!
 
 
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